Der grundlegende Unterschied
Ein Kostenvoranschlag kalkuliert die reinen Reparaturkosten. Ein Schadengutachten geht deutlich weiter: Es erfasst zusätzlich Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall sowie die voraussichtliche Reparaturdauer und ist gerichtsfest dokumentiert.
Wann ein Kostenvoranschlag reicht
Bei kleineren Schäden, sogenannten Bagatellschäden, in der Regel bis etwa 750 Euro, ist ein Kostenvoranschlag meist ausreichend. Er ist schnell erstellt und kostengünstig.
Wann ein Gutachten sinnvoll ist
Bei höheren Schäden sollten Sie auf ein vollständiges Gutachten setzen. Nur so werden alle Ansprüche erfasst, die Ihnen zustehen:
- Merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs
- Wiederbeschaffungs- und Restwert beim Totalschaden
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
- Beweissichere Dokumentation für den Streitfall
Fazit
Im Zweifel lohnt sich ein kurzer Anruf. Wir schauen uns Ihren Fall an und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ein Gutachten die bessere Wahl ist.

