Ihre Rechte nach einem Unfall
Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Schaden, Gutachten und Kostenübernahme klar und verständlich, damit Sie wissen, was Ihnen zusteht.
Ratgeber
Häufig gestellte Fragen
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für das Schadengutachten, ebenso wie Reparatur, Wertminderung und weitere Schadenpositionen. Wir beraten Sie dazu kostenlos.
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht an den Gutachter der Versicherung gebunden. So sichern Sie eine neutrale Bewertung in Ihrem Interesse.
Bei kleineren Schäden (in der Regel bis ca. 750 €) genügt meist ein Kostenvoranschlag. Bei höheren Schäden ist ein vollständiges Gutachten empfehlenswert, da es auch Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall erfasst. Wir prüfen kostenlos, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Sichern Sie die Unfallstelle, dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und notieren Sie die Daten der Beteiligten. Reparieren Sie das Fahrzeug noch nicht und kontaktieren Sie zeitnah einen unabhängigen Sachverständigen. So bleibt der Schaden als Beweis dokumentiert.
Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr fertiges Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden. In dringenden Fällen finden wir gemeinsam eine schnellere Lösung.
Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie unverbindlich und kommen bei Bedarf zu Ihnen vor Ort.


