Ihr Recht auf freie Wahl
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.
Warum Unabhängigkeit zählt
Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter steht in deren Interesse. Ein unabhängiges Büro wie unseres bewertet den Schaden ausschließlich neutral und in Ihrem Interesse, damit Ihre Ansprüche vollständig erfasst werden.
Wer trägt die Kosten?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für den Sachverständigen zum erstattungsfähigen Schaden. Sie werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
So gehen Sie vor
Kontaktieren Sie uns direkt nach dem Unfall. Wir nehmen den Schaden neutral auf, erstellen Ihr Gutachten und begleiten Sie durch die Regulierung.
- Unabhängige, neutrale Begutachtung
- Gerichtsfeste Dokumentation
- Begleitung bei der Schadenregulierung

