Freie Wahl des Sachverständigen

Viele Geschädigte wissen es nicht: Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Warum Ihre freie Wahl so wichtig ist.

Ihr Recht auf freie Wahl

Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Warum Unabhängigkeit zählt

Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter steht in deren Interesse. Ein unabhängiges Büro wie unseres bewertet den Schaden ausschließlich neutral und in Ihrem Interesse, damit Ihre Ansprüche vollständig erfasst werden.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten für den Sachverständigen zum erstattungsfähigen Schaden. Sie werden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.

So gehen Sie vor

Kontaktieren Sie uns direkt nach dem Unfall. Wir nehmen den Schaden neutral auf, erstellen Ihr Gutachten und begleiten Sie durch die Regulierung.

  • Unabhängige, neutrale Begutachtung
  • Gerichtsfeste Dokumentation
  • Begleitung bei der Schadenregulierung
Kontakt

Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir beraten Sie unverbindlich und kommen bei Bedarf zu Ihnen vor Ort.