Wichtige Punkte nach einem Unfall
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
1.) Kfz-Sachverständiger des Vertrauens
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 600,00 bis 750,00 €) dürfte als Schadensnachweis zumeist ein Kurzgutachten oder eine Schadenkalkulation ausreichen.
2.) Unabhängige Beweissicherung / Mietwagen / Nutzungsausfallentschädigung
Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
3.) Umfang des Schadens
Beim Verkauf eines reparierten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalles im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten inkl. Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
4.) Merkantile Wertminderung
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren hundert Euro.
5.) Abrechnung auf Gutachtenbasis
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
6.) Werkstatt des Vertrauens
Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.
7.) Mietwagen
Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, sind Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter.
Benötigen Sie keinen Mietwagen und Ihr Fahrzeug steht Ihnen unfallbedingt nicht zur Verfügung, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeugtyp. Die Eingruppierung des Fahrzeuges, nach der sich die Höhe des Nutzungsausfalles richtet, kann durch einen Kfz-Sachverständigen vorgenommen werden.
8.) Achtung Schadenmanagement
Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.
Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird.
9.) Schutz des Versicherers des Unfallverursachers
Der unabhängige Kfz-Sachverständige trägt dazu bei, dass auch die gegnerische Versicherung vor unzutreffenden Schadenersatzleistungen bewahrt wird. Dies dient allen Versicherungsnehmern, die mit Ihren Prämien letztlich die Schadenbehebung finanzieren.
10.) Rechtsanwalt
Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.
11.) Kaskoschaden
Grundlage für den Schadenersatz bei einem Kaskoschaden ist das Vertragsrecht zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer.
Ein Schadenfall sollte unverzüglich bei der eigenen Versicherung gemeldet werden, diese entscheidet dann, wie die Schadenabwicklung zu erfolgen hat. Die Beauftragung eines eigenen Kfz Sachverständigen ist vorab mit der Versicherung abzustimmen.
Ein Schadenfall sollte unverzüglich bei der eigenen Versicherung gemeldet werden, diese entscheidet dann, wie die Schadenabwicklung zu erfolgen hat. Die Beauftragung eines eigenen Kfz Sachverständigen ist vorab mit der Versicherung abzustimmen.
12.) Fahrzeugbewertung
Bei Verkauf und Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges führen die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten oft zu Differenzen. Eine objektive Bewertung Ihres Fahrzeuges durch einen zertifizierten Kfz- Sachverständigen liefert eine seriöse Auskunft über den tatsächlichen Marktwert.
Wir ermitteln für Sie den Marktwert Ihres Fahrzeuges und unterstützen Sie durch eine objektive und neutrale Begutachtung.
Wir ermitteln für Sie den Marktwert Ihres Fahrzeuges und unterstützen Sie durch eine objektive und neutrale Begutachtung.